Feuerverbot im Offen- und Kulturland aufgehoben – Beim Feuer machen ist immer noch Vorsicht geboten

22.08.2022

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist immer noch erheblich (neu Waldbrandgefahrenstufe 3). Das heisst: Es ist nach wie vor verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland hingegen wird aufgehoben.

Nach den teilweise kräftigen Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft verringert. Die Waldbrandgefahrendstufe ist neu auf 3. Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland wird deshalb aufgehoben. Auch aufgrund der prognostizierten sehr schönen und warmen Wetterperiode besteht in den meisten Teilen des Kantons Basel-Landschaft aber weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen.

Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.

Im Kanton Basel-Landschaft gelten aktuell folgende Massnahmen:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Das Steigenlassen von «Himmelslaternen / Heissluftballonen» (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
  • Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.

sowie weiterhin die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote:

  • Am Unterlauf der Birs (Redingbrücke bis Birsmündung) besteht ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier.
  • In der Birs zwischen Schänzlibrücke Münchenstein und Holzbrücke (unterhalb Kraftwerk Neue Welt) sowie Eisenbahnbrücke Münchenstein bis Höhe Aliothstrasse Arlesheim (BBC-Kamin) gilt ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot.
  • In der Ergolz zwischen der Rösslibrücke Augst und der Autobahnbrücke Zürich-Basel sowie zwischen der TCS-Brücke in Füllinsdorf und dem Kesselfall in Liestal gilt ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot.
  • Im Tosbecken vom Giessen in Kilchberg ist das Betreten und Baden zum Schutz der Fische ebenfalls untersagt.

Text: Medienmitteilung Kanton BL

VU Strasse, Ölspur nach Unfall

VU Strasse, Ölspur nach Unfall

Selbstunfall: Lieferwagen kollidiert mit Baum – Lenkerin verletzt

12.08.2022

Bretzwil BL: Am Freitagnachmittag, 12. August 2022, kurz vor 14.00 Uhr, ereignete sich in der Hauptstrasse in Bretzwil ein Selbstunfall, wobei die Lenkerin eines Lieferwagens von der Strasse abkam und frontal mit einem Baum kollidierte. Die Fahrzeuglenkerin wurde dabei verletzt.

Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft fuhr die 56-jährige Lenkerin mit ihrem Lieferwagen (Pickup mit offener Ladefläche und hydraulischem Hebekran) aus Richtung Seewen kommend in der Hauptstrasse Richtung Bretzwil. In einer leichten Linkskurve, kurz nach der Kläranlage, geriet das Fahrzeug über den rechten Fahrbahnrand hinaus und kollidierte folglich frontal mit einem Baum. Nach dem Aufprall wurde der Pickup zurückgeschleudert, drehte sich um 180 Grad und kam schlussendlich, mit Front Richtung Seewen, auf der Hauptstrasse zum Stillstand. 

Die verunfallte Fahrzeuglenkerin wurde bei der Kollision verletzt und wurde nach der Erstbetreuung vor Ort durch den Sanitätsdienst in ein Spital gebracht.   

Auslaufendes Hydrauliköl konnte durch die Feuerwehr gebunden, fachgerecht aufgenommen und entsorgt werden. 

Das massiv beschädigte Fahrzeug musste durch einen Abschleppdienst geborgen und abtransportiert werden. 

Während den Bergungsarbeiten kam es auf der Hauptstrasse zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen.   

Text und Bilder: Medienmitteilung Polizei BL

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