Feuerverbot im Offen- und Kulturland aufgehoben – Beim Feuer machen ist immer noch Vorsicht geboten

22.08.2022

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist immer noch erheblich (neu Waldbrandgefahrenstufe 3). Das heisst: Es ist nach wie vor verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland hingegen wird aufgehoben.

Nach den teilweise kräftigen Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft verringert. Die Waldbrandgefahrendstufe ist neu auf 3. Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland wird deshalb aufgehoben. Auch aufgrund der prognostizierten sehr schönen und warmen Wetterperiode besteht in den meisten Teilen des Kantons Basel-Landschaft aber weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen.

Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.

Im Kanton Basel-Landschaft gelten aktuell folgende Massnahmen:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Das Steigenlassen von «Himmelslaternen / Heissluftballonen» (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
  • Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.

sowie weiterhin die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote:

  • Am Unterlauf der Birs (Redingbrücke bis Birsmündung) besteht ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier.
  • In der Birs zwischen Schänzlibrücke Münchenstein und Holzbrücke (unterhalb Kraftwerk Neue Welt) sowie Eisenbahnbrücke Münchenstein bis Höhe Aliothstrasse Arlesheim (BBC-Kamin) gilt ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot.
  • In der Ergolz zwischen der Rösslibrücke Augst und der Autobahnbrücke Zürich-Basel sowie zwischen der TCS-Brücke in Füllinsdorf und dem Kesselfall in Liestal gilt ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot.
  • Im Tosbecken vom Giessen in Kilchberg ist das Betreten und Baden zum Schutz der Fische ebenfalls untersagt.

Text: Medienmitteilung Kanton BL

Hauptübung und Beförderungen 2021

Das Thema der diesjährigen Hauptübung der Feuerwehr Bretzwil war ein Zimmerbrand im Schulhaus Bretzwil. Eindeutig ein Szenario welches sich keiner wünscht. Mit tatkräftiger Unterstützung der Primarschullehrerinnen- und Lehrer konnten wir 5 Lehrpersonen und über 30 Schüler am Samstag in die Übung einbinden und realitätsgetreu aus dem Schulhaus evakuieren. Einige Bilder der Übung folgen in den kommenden Tagen!

Anlässlich der Hauptübung 2021 durfte das Feuerwehrkommando Bretzwil folgende Beförderungen vornehmen:
Zum Soldat:
– Althaus Björn

Zum Korporal:
– Jeker Simon

Zum Wachtmeister:
– Hartmann Roger
– Hochuli Michael

Der Gemeinderat beförderte auf Antrag des Feuerwehrkommandos zum Oberleutnant:
– Hartmann Reto
– Schweizer Martin

Das Feuerwehrkommando Bretzwil dankt allen Angehörigen der Feuerwehr Bretzwil für ihren Einsatz.

Einsatzübung am 9. April 2019

Im Rahmen der Übung «SICCITAS» findet im Raum Bretzwil am Dienstag, 9. April 2019 am Nachmittag und Abend eine grössere Einsatzübung von Teilen der Armee, des Zivilschutzes ARGUS, der Feuerwehr Bretzwil, des Feuerwehrverbunds Wasserfallen sowie der Stützpunkfeuerwehr Liestal statt.

Ausgangslage der Übung:

  • Eine massive und langanhaltende Hitzewelle führt in weiten Teilen der Schweiz zu grossen Problemen
  • Seit Monaten wurden keine nennenswerten Niederschläge mehr verzeichnet
  • Die Landwirtschaft beklagt erhebliche Ernteausfälle
  • In einigen Gemeinden ist die Trinkwasserversorgung nicht mehr sichergestellt
  • Grössere und kleinere Waldbrände beschäftigen praktisch sämtliche Feuerwehren im Verbund ARGUS
  • Die Alters- und Pflegeheime kämpfen gegen Norovirus-Infektionen

In Zusammenhang mit dieser gross angelegten Einsatzübung kann es zu gewissen Lärmemissionen sowie weiteren Einschränkungen, beispielsweise beim Befahren von einzelnen Strassen und Wegen kommen.

Die Einsatzleitung dankt bereits im Voraus für das dieser Einsatzübung entgegengebrachte Verständnis.

Quelle: Mitteilung der Gemeinde Bretzwil vom 08.04.2019 auf www.bretzwil.ch

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