Hauptübung 2023

Gerne laden wir hiermit die Bevölkerung sowie weitere interessierte Personen am Samstag 28.10.2023 14 Uhr zur Hauptübung der Feuerwehr Bretzwil ein. Start 14:00 beim Gemeindezentrum/Schulplatz ein.

Nach der Übung laden wir Sie herzlich zum traditionellen Apéro ein.

Hauptübungen und Beförderungen 2022

Die Hauptübung vom 22.10.2022 stand im Zeichen unserer Bekleidung und dem Thema Waldbrand. Die Stützpunktfeuerwehr Sissach brachte uns den Wasser-Wechselladecontainer mit 12’000l Wasser und ein Waldbrandmodul welche wir so der Bevölkerung demonstrieren konnten. Neben den Einsatzmöglichkeiten und verschiedenen Taktiken wurde der Bevölkerung auch ein Brand eines Waldbodens gezeigt. Anschliessend zeigten wir den Zuschauerinnen und Zuschauern die verschiedenen Kleidungsstücke in einer Art Modeschau. Der ganze Nachmittag wurde von unserem Offizier Reto Hartmann sehr unterhaltsam moderiert.

Natürlich durften unsere kleinsten Feuerwehrleute sämtliche Ausrüstung im Anschluss an die Übung bis an die grenzen Ausprobieren.

Zur Feier des Tages durften sowohl der Kommandant Christian Plattner als auch unser Gemeindepräsident und Löschvorsteher Mike Nachbur einige Beförderungen durchführen.
Befördert wurden:
Vom Rekrut zum Soldat
– Antonia Hertig
– Matthias Amport
– Philipp Hartmann

Vom Soldat zum Korporal
– Jonas Christ
– Lukas Mühlberg
– Manuel Rudin
– Roman Sutter

Vom Wachtmeister zum Leutnant
– Björn Schweizer
– Michael Hochuli
– Roger Hartmann

Das Feuerwehrkommando und der Gemeinderat Bretzwil bedankt sich bei allen AdF (Angehörigen der Feuerwehr), insbesondere bei den Absolventen eines Beförderungskurses, für ihren Einsatz zu Gunsten der Gemeinde.

Einladung zur Hauptübung

Am Samstag, den 22. Oktober 2022 führt die Feuerwehr Bretzwil ihre diesjährige Hauptübung durch.

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Wir möchten alle ganz herzlich zur Hauptübung einladen.Diese beginnt um 14.00 Uhr beim Gemeindezentrum.
Vorstellen der Einsatzmaterialien der Feuerwehr Bretzwil sowie des Waldbrandmoduls des Kantons Basel-Landschaft

Anschliessend laden wir Sie herzlich zum traditionellen Apéro ein.
Die Feuerwehr Bretzwil freut sich auf Ihren Besuch und auf eine spannende und abwechslungsreiche Hauptübung 2022.

Waldbrandgefahr wieder gering

12.09.2022

In den vergangenen Tagen hat es immer wieder ein wenig geregnet, der Morgentau sorgt ebenfalls für etwas Feuchtigkeit und es werden weitere Niederschläge prognostiziert. Aufgrund der aktuellen Witterung und der feuchten oberen Bodenschichten wird die Waldbrandgefahr in beiden Basel wieder als «gering» (Stufe 1) beurteilt (gilt ab morgen Dienstag, 12 Uhr).

Nach wie vor ist es im Wald vielerorts trocken. Darum ist sorgfältiger Umgang mit Feuer im Wald weiterhin empfohlen und Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzer sollten nicht sorglos weggeworfen werden. Feuer sollten generell überwacht und vollständig gelöscht werden.

Die Wasserführung in den Bächen ist ebenfalls noch tief. Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Kübel oder Giesskanne. Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.

Text: Medienmitteilung Kanton BL

Entspannung, aber weiterhin vorsichtiger Umgang mit Feuer nötig

05.09.2022

Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene Fachexperten hat der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft das gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Die entsprechenden Verfügungen gelten per Morgen Dienstag 12.00 Uhr nicht mehr. Im Kanton Basel-Landschaft ist die Waldbrandgefahr immer noch auf der Gefahrenstufe 3 (erheblich).

In den vergangenen Tagen hat es immer wieder ein wenig geregnet, der Morgentau sorgt ebenfalls für etwas Feuchtigkeit und wenn die prognostizierten Niederschläge eintreffen sollten, dürfte sich die Situation weiter entspannen. Deshalb sind die Fachleute im Kantonalen Führungsstab zum Entschluss gelangt, die seit dem 18., 25. und 28. Juli 2022 geltenden Verfügungen bezüglich Feuerverbot sowie die Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote per Morgen Dienstag 12.00 Uhr aufzuheben. Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen. Der Kantonale Führungsstab empfiehlt deshalb, sich an diese Grundsätze zu halten:

  • Informieren Sie sich über die lokale Gefahrensituation, bevor Sie im Freien ein Feuer entfachen.
  • Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées.
  • Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut.
  • Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien ein.
  • Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer.
  • Nach wie vor sollten Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzer nicht sorglos weggeworfen werden.
  • Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit.

Die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote werden auch aufgeboben. Das vom Amt für Umweltschutz und Energie verfügte Wasserentnahmeverbot zum Gemeingebrauch wird ebenfalls aufgehoben. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Kübel oder Giesskanne.

Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.

Text: Medienmitteilung Kanton BL

Im ganzen Kanton Basel-Landschaft gilt ein absolutes Feuerwerksverbot

Im Kanton Basel-Landschaft herrscht vor allem im Wald und im Offenland akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 (gross). Es ist über den Nationalfeiertag hinaus keine Entspannung der Lage in Sicht. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist deshalb verboten. Es ist zudem weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr weiter an. Die prognostizierten Regenfälle sind ausgeblieben oder werden sehr schwach ausfallen, dazu kommt, dass zum Teil Wind aufkommt. Das hochsommerliche Wetter der vergangenen Tage verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein Feuerwerksverbot. Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Unkontrollierte Feuer können Flurbrände verursachen.

Neu gilt:

  • Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Höhen- und 1. August-Feuer sind verboten.

Weiterhin gilt:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Es gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Steigenlassen von «Himmelslaternen / Heissluftballonen» (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten
  • Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne.

Es besteht zudem in vielen Gemeinden ein weitergehendes Feuerentfachungsverbot.  Es bedarf länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft. Allgemein ruft der Kantonale Führungsstab zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf. Empfehlungen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit Wassersparen sind Sache der Gemeinden.

Badeverbot für Mensch und Tier

Zusätzlich gelten weiterhin die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote.

Text: Medienmitteilung Kanton BL

Weiterhin absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Im Kanton Basel-Landschaft herrscht weiterhin akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist aktuell auf Gefahrenstufe 4 (gross). Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen. Ausserdem gilt seit vergangener Woche ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.

Weil es in den vergangenen Wochen wenig Niederschläge gegeben hat und die Temperaturen weiterhin hoch sind, sind die Wasserstände in Bächen und Flüssen extrem tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein ergiebiger Niederschlag in Sicht. Die Waldbrandgefahrenstufe ist auf Stufe 4 (gross). Bereits kleine Funkenwürfe können Brände entfachen.

  • Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
  • Es ist zudem verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt neu für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
  • Der Abstand zum Wald von Höhen- und 1. Augustfeuern muss mindestens 200 Meter betragen (neue Bestimmung per 26. Juli 2022).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug). 

Beachten Sie allfällig weitergehende kommunale, von den Gemeinden erlassene Feuer- oder auch Feuerwerksverbote.

Es bedarf länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft.

Wasserentnahmen nicht mehr erlaubt

Nachdem es seit geraumer Zeit kaum mehr geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer sehr tief. Der Homburgerbach, der Eibach und der Bennwilerbach mussten ausgefischt werden. Weitere Ausfischungen im oberen Kantonsteil stehen an. Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich. In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung in der Regel bereits zu tief. Achtung: Wasserentnahmen für den so genannten Gemeingebrauch sind aktuell nicht mehr erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz motorgetriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne. Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden. Allgemein ruft der Kantonale Führungsstab zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf.

Empfehlungen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit Wassersparen sind Sache der Gemeinden.

Badeverbot für Mensch und Tier

Angesichts der anhaltenden hohen Temperaturen und der tiefen Wasserstände ist die Fischfauna einem hohen Stress ausgesetzt. Die tiefen, kühleren Gewässerabschnitte sind die derzeit einzigen Refugien, um das Überleben der Fische sicherzustellen. Aus diesem Grund gefährdet in bestimmten Bereichen das Betreten der Birs und der Ergolz wichtige regionale Refugien der ÄÄschen, Bachforellen und Nasen. Um das Überleben gefährdeter Fische zu ermöglichen, beschliesst die Fischereibehörde des Kantons Basel-Landschaft in Abstimmung mit den in Basel-Stadt Einwohnergemeinde Münchenstein, Augst, Pratteln, Füllinsdorf und Liestal – ein sofortiges Bade- und Betretungsverbot für den Abschnitt der Birs und der Ergolz zwischen der Schänzlibrücke in Münchenstein und der Holzbrücke unterhalb des Kraftwerks Neue Welt sowie der Eisenbahnbrücke in Münchenstein und dem BBC-Turm in Arlesheim. Dieses erweiterte Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot schliesst sich an das bereits geltende Verbot am Birsunterlauf von der Mündung bis zur Redingbrücke. An der Ergolz gilt das Verbot zwischen der Rösslibrücke und der Autobahnbrücke Zürich-Basel sowie zwischen der TCS-Brücke in Füllinsdorf und dem Kesselfall in Liestal. Das Betretungsverbot gilt für Menschen, Haus- und Nutztiere.

Das Befahren des Flusses mit Wasserfahrzeugen und ähnlichem ist ebenfalls zu unterlassen.

Text: Medienmitteilung Kanton BL

Waldbrandgefahr Stufe 4 – Feuerverbot im Wald und in Waldnähe

Weil es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind wie in den Vorjahren um diese Zeit die Wasserstände in Bächen und Flüssen tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein Niederschlag in Sicht. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4 (gross). Deshalb hat der Kantonale Führungsstab ab morgen Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).
  • Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.

Medienmitteilung Kanton Baselland

Waldbrandgefahr Stufe 3

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:

  • Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen.
  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
  • Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen!
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen.
  • Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten.
  • Keine Raucherwaren wegwerfen.
  • Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen.

Aktuelle Lage COVID-19

Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft in Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19 erliess das Feuerwehrkommando Bretzwil ab sofort die folgenden Anordnungen:

  • Der komplette Übungsbetrieb (Übungen und Routinefahrten) wird ab sofort bis auf Widerruf ausgesetzt
  • Jeder Krankheitsfall eines AdF ist unverzüglich an das Kommando zu melden
  • Jede Abwesenheit von mehr als zwei Tagen ist an das Kommando zu melden
  • Bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben und auch im Einsatzfall nicht ausrücken
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