Hauptübungen und Beförderungen 2022

Die Hauptübung vom 22.10.2022 stand im Zeichen unserer Bekleidung und dem Thema Waldbrand. Die Stützpunktfeuerwehr Sissach brachte uns den Wasser-Wechselladecontainer mit 12’000l Wasser und ein Waldbrandmodul welche wir so der Bevölkerung demonstrieren konnten. Neben den Einsatzmöglichkeiten und verschiedenen Taktiken wurde der Bevölkerung auch ein Brand eines Waldbodens gezeigt. Anschliessend zeigten wir den Zuschauerinnen und Zuschauern die verschiedenen Kleidungsstücke in einer Art Modeschau. Der ganze Nachmittag wurde von unserem Offizier Reto Hartmann sehr unterhaltsam moderiert.

Natürlich durften unsere kleinsten Feuerwehrleute sämtliche Ausrüstung im Anschluss an die Übung bis an die grenzen Ausprobieren.

Zur Feier des Tages durften sowohl der Kommandant Christian Plattner als auch unser Gemeindepräsident und Löschvorsteher Mike Nachbur einige Beförderungen durchführen.
Befördert wurden:
Vom Rekrut zum Soldat
– Antonia Hertig
– Matthias Amport
– Philipp Hartmann

Vom Soldat zum Korporal
– Jonas Christ
– Lukas Mühlberg
– Manuel Rudin
– Roman Sutter

Vom Wachtmeister zum Leutnant
– Björn Schweizer
– Michael Hochuli
– Roger Hartmann

Das Feuerwehrkommando und der Gemeinderat Bretzwil bedankt sich bei allen AdF (Angehörigen der Feuerwehr), insbesondere bei den Absolventen eines Beförderungskurses, für ihren Einsatz zu Gunsten der Gemeinde.

Einladung zur Hauptübung

Am Samstag, den 22. Oktober 2022 führt die Feuerwehr Bretzwil ihre diesjährige Hauptübung durch.

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Wir möchten alle ganz herzlich zur Hauptübung einladen.Diese beginnt um 14.00 Uhr beim Gemeindezentrum.
Vorstellen der Einsatzmaterialien der Feuerwehr Bretzwil sowie des Waldbrandmoduls des Kantons Basel-Landschaft

Anschliessend laden wir Sie herzlich zum traditionellen Apéro ein.
Die Feuerwehr Bretzwil freut sich auf Ihren Besuch und auf eine spannende und abwechslungsreiche Hauptübung 2022.

Waldbrandgefahr wieder gering

12.09.2022

In den vergangenen Tagen hat es immer wieder ein wenig geregnet, der Morgentau sorgt ebenfalls für etwas Feuchtigkeit und es werden weitere Niederschläge prognostiziert. Aufgrund der aktuellen Witterung und der feuchten oberen Bodenschichten wird die Waldbrandgefahr in beiden Basel wieder als «gering» (Stufe 1) beurteilt (gilt ab morgen Dienstag, 12 Uhr).

Nach wie vor ist es im Wald vielerorts trocken. Darum ist sorgfältiger Umgang mit Feuer im Wald weiterhin empfohlen und Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzer sollten nicht sorglos weggeworfen werden. Feuer sollten generell überwacht und vollständig gelöscht werden.

Die Wasserführung in den Bächen ist ebenfalls noch tief. Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Kübel oder Giesskanne. Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.

Text: Medienmitteilung Kanton BL

Entspannung, aber weiterhin vorsichtiger Umgang mit Feuer nötig

05.09.2022

Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene Fachexperten hat der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft das gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Die entsprechenden Verfügungen gelten per Morgen Dienstag 12.00 Uhr nicht mehr. Im Kanton Basel-Landschaft ist die Waldbrandgefahr immer noch auf der Gefahrenstufe 3 (erheblich).

In den vergangenen Tagen hat es immer wieder ein wenig geregnet, der Morgentau sorgt ebenfalls für etwas Feuchtigkeit und wenn die prognostizierten Niederschläge eintreffen sollten, dürfte sich die Situation weiter entspannen. Deshalb sind die Fachleute im Kantonalen Führungsstab zum Entschluss gelangt, die seit dem 18., 25. und 28. Juli 2022 geltenden Verfügungen bezüglich Feuerverbot sowie die Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote per Morgen Dienstag 12.00 Uhr aufzuheben. Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen. Der Kantonale Führungsstab empfiehlt deshalb, sich an diese Grundsätze zu halten:

  • Informieren Sie sich über die lokale Gefahrensituation, bevor Sie im Freien ein Feuer entfachen.
  • Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées.
  • Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut.
  • Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien ein.
  • Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer.
  • Nach wie vor sollten Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzer nicht sorglos weggeworfen werden.
  • Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit.

Die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote werden auch aufgeboben. Das vom Amt für Umweltschutz und Energie verfügte Wasserentnahmeverbot zum Gemeingebrauch wird ebenfalls aufgehoben. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Kübel oder Giesskanne.

Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.

Text: Medienmitteilung Kanton BL

Feuerverbot im Offen- und Kulturland aufgehoben – Beim Feuer machen ist immer noch Vorsicht geboten

22.08.2022

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist immer noch erheblich (neu Waldbrandgefahrenstufe 3). Das heisst: Es ist nach wie vor verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland hingegen wird aufgehoben.

Nach den teilweise kräftigen Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft verringert. Die Waldbrandgefahrendstufe ist neu auf 3. Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland wird deshalb aufgehoben. Auch aufgrund der prognostizierten sehr schönen und warmen Wetterperiode besteht in den meisten Teilen des Kantons Basel-Landschaft aber weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen.

Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.

Im Kanton Basel-Landschaft gelten aktuell folgende Massnahmen:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Das Steigenlassen von «Himmelslaternen / Heissluftballonen» (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
  • Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.

sowie weiterhin die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote:

  • Am Unterlauf der Birs (Redingbrücke bis Birsmündung) besteht ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier.
  • In der Birs zwischen Schänzlibrücke Münchenstein und Holzbrücke (unterhalb Kraftwerk Neue Welt) sowie Eisenbahnbrücke Münchenstein bis Höhe Aliothstrasse Arlesheim (BBC-Kamin) gilt ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot.
  • In der Ergolz zwischen der Rösslibrücke Augst und der Autobahnbrücke Zürich-Basel sowie zwischen der TCS-Brücke in Füllinsdorf und dem Kesselfall in Liestal gilt ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot.
  • Im Tosbecken vom Giessen in Kilchberg ist das Betreten und Baden zum Schutz der Fische ebenfalls untersagt.

Text: Medienmitteilung Kanton BL

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