Im ganzen Kanton Basel-Landschaft gilt ein absolutes Feuerwerksverbot

Im Kanton Basel-Landschaft herrscht vor allem im Wald und im Offenland akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 4 (gross). Es ist über den Nationalfeiertag hinaus keine Entspannung der Lage in Sicht. Das Zünden von Feuerwerk aller Art ist deshalb verboten. Es ist zudem weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr weiter an. Die prognostizierten Regenfälle sind ausgeblieben oder werden sehr schwach ausfallen, dazu kommt, dass zum Teil Wind aufkommt. Das hochsommerliche Wetter der vergangenen Tage verschärft das Waldbrandrisiko weiter. Ab sofort gilt deshalb ein Feuerwerksverbot. Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Unkontrollierte Feuer können Flurbrände verursachen.

Neu gilt:

  • Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Höhen- und 1. August-Feuer sind verboten.

Weiterhin gilt:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Es gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Steigenlassen von «Himmelslaternen / Heissluftballonen» (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten
  • Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne.

Es besteht zudem in vielen Gemeinden ein weitergehendes Feuerentfachungsverbot.  Es bedarf länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft. Allgemein ruft der Kantonale Führungsstab zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf. Empfehlungen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit Wassersparen sind Sache der Gemeinden.

Badeverbot für Mensch und Tier

Zusätzlich gelten weiterhin die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote.

Text: Medienmitteilung Kanton BL

Weiterhin absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Im Kanton Basel-Landschaft herrscht weiterhin akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist aktuell auf Gefahrenstufe 4 (gross). Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen. Ausserdem gilt seit vergangener Woche ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.

Weil es in den vergangenen Wochen wenig Niederschläge gegeben hat und die Temperaturen weiterhin hoch sind, sind die Wasserstände in Bächen und Flüssen extrem tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein ergiebiger Niederschlag in Sicht. Die Waldbrandgefahrenstufe ist auf Stufe 4 (gross). Bereits kleine Funkenwürfe können Brände entfachen.

  • Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
  • Es ist zudem verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt neu für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
  • Der Abstand zum Wald von Höhen- und 1. Augustfeuern muss mindestens 200 Meter betragen (neue Bestimmung per 26. Juli 2022).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug). 

Beachten Sie allfällig weitergehende kommunale, von den Gemeinden erlassene Feuer- oder auch Feuerwerksverbote.

Es bedarf länger andauernder Niederschläge, damit sich die Situation entschärft.

Wasserentnahmen nicht mehr erlaubt

Nachdem es seit geraumer Zeit kaum mehr geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer sehr tief. Der Homburgerbach, der Eibach und der Bennwilerbach mussten ausgefischt werden. Weitere Ausfischungen im oberen Kantonsteil stehen an. Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich. In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung in der Regel bereits zu tief. Achtung: Wasserentnahmen für den so genannten Gemeingebrauch sind aktuell nicht mehr erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz motorgetriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne. Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden. Allgemein ruft der Kantonale Führungsstab zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf.

Empfehlungen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit Wassersparen sind Sache der Gemeinden.

Badeverbot für Mensch und Tier

Angesichts der anhaltenden hohen Temperaturen und der tiefen Wasserstände ist die Fischfauna einem hohen Stress ausgesetzt. Die tiefen, kühleren Gewässerabschnitte sind die derzeit einzigen Refugien, um das Überleben der Fische sicherzustellen. Aus diesem Grund gefährdet in bestimmten Bereichen das Betreten der Birs und der Ergolz wichtige regionale Refugien der ÄÄschen, Bachforellen und Nasen. Um das Überleben gefährdeter Fische zu ermöglichen, beschliesst die Fischereibehörde des Kantons Basel-Landschaft in Abstimmung mit den in Basel-Stadt Einwohnergemeinde Münchenstein, Augst, Pratteln, Füllinsdorf und Liestal – ein sofortiges Bade- und Betretungsverbot für den Abschnitt der Birs und der Ergolz zwischen der Schänzlibrücke in Münchenstein und der Holzbrücke unterhalb des Kraftwerks Neue Welt sowie der Eisenbahnbrücke in Münchenstein und dem BBC-Turm in Arlesheim. Dieses erweiterte Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot schliesst sich an das bereits geltende Verbot am Birsunterlauf von der Mündung bis zur Redingbrücke. An der Ergolz gilt das Verbot zwischen der Rösslibrücke und der Autobahnbrücke Zürich-Basel sowie zwischen der TCS-Brücke in Füllinsdorf und dem Kesselfall in Liestal. Das Betretungsverbot gilt für Menschen, Haus- und Nutztiere.

Das Befahren des Flusses mit Wasserfahrzeugen und ähnlichem ist ebenfalls zu unterlassen.

Text: Medienmitteilung Kanton BL

Waldbrandgefahr Stufe 4 – Feuerverbot im Wald und in Waldnähe

Weil es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind wie in den Vorjahren um diese Zeit die Wasserstände in Bächen und Flüssen tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein Niederschlag in Sicht. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4 (gross). Deshalb hat der Kantonale Führungsstab ab morgen Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).
  • Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.

Medienmitteilung Kanton Baselland

Waldbrandgefahr Stufe 3

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:

  • Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen.
  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
  • Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen!
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen.
  • Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten.
  • Keine Raucherwaren wegwerfen.
  • Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen.
Cookie Consent mit Real Cookie Banner